Sexarbeit ist Arbeit.
Für die Anerkennung von Sexarbeit als Arbeit kämpfen Sexarbeiter*innen seit Jahrzehnten. Dabei ist es wichtig zu erkennen, dass Sexarbeiter*innen nicht ihren Körper verkaufen, wie es sooft behauptet wird, sondern eine sexuelle Dienstleistung anbieten.
Selbstbestimmung ist die Kernforderung feministischer Kämpfe seit jeher. Wer Sexarbeiter*innen pauschal als Opfer bezeichnet, missachtet ihr Selbstbestimmungsrecht.
Wie auch in anderen Branchen sind die Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter*innen unterschiedlich. Was gute Arbeitsbedingungen sind, können nur Sexarbeiter*innen selbst wissen.
Die Unterstützung beim Kampf um mehr Rechte und um Respekt ist eine feministische Selbstverständlichkeit. Wir lassen uns nicht spalten in emanzipierte Frauen und Opfer, da Sexismus im Patriarchat uns alle betrifft – wenn auch in unterschiedlicher Form.
Im Kapitalismus sind alle Lohnabhängigen mit der Notwendigkeit konfrontiert Geld zu verdienen um ihre Existenz zu sichern. Es macht daher wenig Sinn im Zusammenhang mit Arbeit von Freiwilligkeit zu sprechen. Denn fast alle Menschen sind gezwungen sich in mehr oder weniger ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu begeben.
Als Feminstinnen setzen wir der Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen unsere Solidarität entgegen.
Sexarbeit ist Arbeit, aber diese ist auch von einer Spezifik geprägt, die es nicht angemessen erscheinen lässt, von einem Beruf wie jedem anderen zu sprechen. Was diese Arbeit von anderen unterscheidet, ist das gesellschaftliche Hurenstigma. Für Sexarbeiter*innen ist die Nennung ihres Berufs meist mit einer Stigmatisierung verbunden, sie sind Anfeindungen oder Herabwürdigungen ausgesetzt. Erst wenn ein Kind in der Schule ohne Scheu erzählen kann, meine Mama ist Sexarbeiter*in, ist Sexarbeit als Beruf gesellschaftlich akzeptiert.
Feminismus heißt, für das Selbstbestimmungsrecht aller Menschen zu kämpfen.
Das bedeutet für uns, gegen Gesetze wie das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zu kämpfen, die Menschen in diesen Freiheiten einschränken.
Das zum 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz schützt Sexarbeiter*innen nicht, sondern kontrolliert und bevormundet sie. Kein einziges Recht für Sexarbeiter*innen wurde hier verankert. Deshalb fordern organisierte Sexarbeiter*innen die Beachtung ihrer Rechte, wie zum Beispiel Arbeitsrechte statt Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte.
Keine andere Berufsgruppe wird so engmaschig geprüft und kontrolliert: Sexarbeiter*innen müssen sich unter anderem ab jetzt jedes Jahr (die unter 21-jährigen jedes halbe Jahr) einer gesundheitlichen Pflichtberatung unterziehen und sich diese bestätigen lassen.
Eine behördliche Anmeldung muss ebenfalls alle zwei Jahre (für die unter 21-jährigen jedes Jahr) wiederholt werden. Dieser „Hurenausweis“ muss bei der Arbeit immer mitgeführt werden. Damit verlieren Sexarbeiter*innen ihr zu ihrem Schutz notwendiges Doppelleben. Erst wenn in der Gesellschaft Prostitution anerkannt ist, können sie darauf verzichten.
Problematisch ist auch, dass Sexarbeiter*innen nicht mehr in ihrem Arbeitszimmer im Bordell übernachten dürfen, wodurch ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Alles gilt als Prostitutionsstätte und muss umfangreiche, behördliche Kontrollen unterlaufen, selbst wenn eine Sexarbeiter*in in ihrer eigenen Wohnung arbeitet und eine weitere Kolleg*in hinzunimmt, gilt ihre Wohnung als Prostitutionsstätte (jede*r Lehrer*in, Heilpraktiker*in, Journalist*in etc. darf in der eigenen Wohnung selbstständig arbeiten). Für diese Fälle gilt nicht das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung: Die Polizei hat das Recht auch diese Räume unangekündigt zu kontrollieren. Damit werden Sexarbeiter*innen gezwungen, sich großen Bordellen anzuschließen.
Alle Betriebe unterliegen so großen Auflagen (insbesondere nach dem Baurecht), dass kleine, gut geführte Prostitutionsstätten geschlossen werden. Das Gesetz fördert damit die Existenz von großen Bordellen in Industriegebieten.
Die Intention des 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz war es, Sexarbeit anderen Erwerbstätigkeiten gleichzustellen, indem die Sittenwidrigkeit abgeschafft und das Recht auf den Lohn festgeschrieben wurde. Auch können seitdem Prostitutionsstätten, wie andere Gewerbe, öffentlich auftreten. Das ProstSchG ist ein Schritt zurück. (Stand: 1. Juli 2017)